(Die Fans bleiben draussen: Geisterspiele in der Super League. Foto: amade.ch)
Juristen und Pädagogen diskutieren das Thema seit Jahren. Machen Strafen Sinn? Wie hart oder weich müssen sie sein? Die aktuelle Strafe gegen den FCZ und den FCB, wonach beide Klubs in der bald startenden Meisterschaft ein Geisterspiel auszutragen haben, bringt die Diskussion nun auch im Sportbereich aufs Parkett.
Nun, Strafrechtler sagen schon lange. Nicht die Härte der Strafe ist entscheidend, sondern das Abwägen zwischen der Härte der Strafe und der Chance erwischt zu werden. Eines vorneweg: in Schweizer Stadien ist die Chance erwischt zu werden relativ klein, zumindest bisher. Deshalb ist auch die Aussage im Kommentar in der Basler Zeitung von 7. Juli zumindest nachvollziehbar: „Hat eine Strafe keinen Anspruch darauf, dass aus ihr gelernt werden kann, hilft sie in der Sache nicht weiter.“ Gleichzeitig stellt sich hier aber eine grundsätzliche Frage. Welchen Sinn hat die Strafe. Soll sie wie das Wort sagt, einen „Bestrafung“ für eine Verfehlung sein, oder soll sie erzieherischen Anspruch haben. In einer vollkommenen Welt sicherlich auch das zweite, nur ist dies in unserer Gesellschaft illusorisch.
Laut Bundesamt für Statistik ist die Rückfallquote von Straffälligen Personen in den Jahren 1987 bis 2003 zwar von 30% auf 22% zurückgegangen, allerdings ist diese höher bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Interessant auch, dass die Chance eines Rückfalls in Kantonen mit härteren Strafen nicht häufiger ist. Was lernen wir daraus für den Sport?
- Die Härte der Strafe hat kaum einen Einfluss.
- Die erzieherische Funktion der Strafe wirkt immerhin bei knapp drei Viertel der Täter.
- Jugendliche und junge Erwachsene werden häufiger rückfällig (und zu dieser Gruppe zählen sich die Problemfälle in den Schweizer Stadien)
Was also tun? Helfen Stadiensperren um das Problem zu lösen? Sicherlich nicht, hier gebe ich der BaZ recht, auch wenn das Problem nicht darin liegt, dass die Strafe keinen Lerneffekt hat, sondern schlicht darin, dass die eigentlichen Täter gar nicht erwischt werden und damit auch nicht selektiv bestraft werden können. „Bestraft“ werden nämlich die Nicht-Täter.
FCZ Sportchef Fredy Bickel würde es laut BaZ vom 8.7.2009 begrüssen, Teile der Matcheinnahmen in einen Fonds zu bezahlen und damit die Gewaltprävention zu fördern. Sicherlich ein guter Ansatzpunkt, allerdings können sich die Klubs nicht einfach mit Geld „freikaufen“ und dann die Lösung des Problems der Gesellschaft alleine überlassen. Auch wenn das Gewaltproblem kein eigentliches Problem des Fussballs ist.
Ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt. Ist die Gesellschaft oder der Fussball das Problem? Wer löst es? Schlussendlich können nur die Fanarbeit und die vielzitierte „Selbstkontrolle“ innerhalb der Fanreihen mithelfen, die Probleme zu lösen. Aber auch hier gilt: es braucht couragierte Fans, die das Heft in die Hand nehmen, womit wir wieder bei einem gesellschaftliche Phänomen wären: der Zivilcourage.
Eines ist klar. Irgendwann läuft sich die Spirale tot und es kommt zum Unglück. Soweit darf es nicht kommen. Deshalb sind Taten gefordert, hinter denen sich weder Klubs, noch Fans, noch der Verband, noch die Gesellschaft verstecken können. Stadionsperren gehören definitiv nicht dazu. Denn es ist eine Strafe, die in keinem Fall zur Lösung beiträgt. Dafür ist sie zu einfach und zu schnell ausgesprochen.
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