Kürzlich zitierte ich hier einen Blick-Online Artikel, wonach farbige Räppli in Basel verboten seien. Wie gewünscht, gibt es heute Klarheit darüber im BaZ-Regionateil. Verboten sind lediglich „mehrfarbige Räppli“, also Säcke, welche mit Räppli diverser Farben verpackt sind.
Die „drey scheenschte Däg“ sind also grettet und farbig wie eh und je!
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